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BLSV inside - Sonderausgabe vom 4. November 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dieser Sonderausgabe von BLSV inside möchten wir Sie über die neuesten Entwicklungen zur Corona-Pandemie informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

das Team von BLSV inside

AKTUELLES
Am Donnerstag, 29. Oktober, hat die Bayerische Staatsregierung aufgrund der dramatischen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen, die seit Montag, 2. November, gelten. Seit Bekanntgabe der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. Bay. IfSMV) am Freitag steht die gute Nachricht fest: Individualsport auf Sportanlagen ist unter Einschränkungen möglich! Diese Präzisierung, die in § 10 der 8. Bay IfSMV beschrieben wird, besagt, dass Sportanlagen nicht grundsätzlich vollständig geschlossen werden müssen, sondern für den Individualsport geöffnet bleiben dürfen – allerdings nur unter der Einschränkung, dass Individualsportarten entweder „allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands“ ausgeübt werden.
» Link zur 8. Bay.IfSMV

Medienbeiträge rund um den Lockdown im November 2020
Auch die Sendung „Blickpunkt Sport“ widmete sich der Thematik rund um den erneuten Corona-Lockdown. Unter folgenden Links gibt es interessante Auszüge der Interviews mit BLSV-Präsident Jörg Ammon und DOSB-Präsident Alfons Hörmann, die am letzten Sonntag, 1. November, ausgestrahlt wurden. Bereits am Freitag meldete sich Bayerns Sportminister Joachim Herrmann mit einer Videobotschaft an die ehrenamtlichen Vertreter des organisierten Sports.
» Link zum BR-Beitrag mit Jörg Ammon
» Link zum BR-Beitrag mit Alfons Hörmann
» Link zur Videobotschaft mit Joachim Herrmann

Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Landeskader erlaubt
Ein weiteres positives Signal wird in § 10 (2) der 8. Bay. IfSMV geregelt. Demnach können neben Berufssportlern auch Leistungssportler der Bundes- und Landeskader unter bestimmten Voraussetzungen während des Lockdowns Wettkämpfe bestreiten oder trainieren (vgl. den Link bzw. den Wortlaut unter § 10 (2) in der 8. Bay. IfSMV).

Aktuelle FAQs
Der BLSV und das Bayerische Innenministerium passen ihre FAQs zur Corona-Pandemie immer an die aktuellen Regelungen an. Trotzdem sind immer noch verschieden Fragen offen, die wir zusammen mit dem Bayerischen Innen- und Sportministerium klären, um die Informationen dann an Sie weitergeben zu können. Diese werden fortlaufend in die FAQs des Innenministeriums und des BLSV eingepflegt.
  1. Klarstellung bzw. Definition des Begriffs Individualsports.
Unter Individualsport wird jede Sportausübung verstanden, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erfolgt. Diese Regelung gilt über alle Sportarten hinweg. 
  1. Ist die Regelung auch für den Kampfsport gültig?
Ja, die Regelung gilt für alle Sportarten auch für den Kampfsport. 
  1. Wenn die Sportanlagen für den Individualsport geöffnet bleiben dürfen, gelten dann weiterhin die Regelungen aus dem Rahmenhygienekonzept Sport?
Ja, auch bei der Ausübung des Individualsports müssen die Vorschriften aus dem Rahmenhygienekonzept Sport eingehalten werden.
» Link zu den FAQs des BLSV
» Link zu den FAQs des BayStMI

Auswirkungen auf die Arbeit im BLSV
Natürlich hat die aktuelle Corona-Situation Auswirkungen auf die tägliche Arbeit im BLSV. Deshalb können ab sofort Einsatzstellen von Freiwilligendienstleistenden bei Bedarf Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Für die BLSV-Mitarbeiter/-innen im Haus des Sports, den Bezirken und den Kreisen ist hingegen keine Kurzarbeit vorgesehen. Stattdessen sind alle Mitarbeiter/-innen angehalten, Gleitzeit-, Überstunden- und Urlaubskonten je nach Möglichkeit abzubauen. Außerdem werden alle Bildungsveranstaltungen im Präsenzformat bis 10. Januar 2021 abgesagt. In diesem Zusammenhang soll aber das digitale Bildungsangebot noch weiter ausgebaut werden. Des Weiteren ist es sehr bedauerlich, dass die BLSV-Sportcamps und die Sportschule Oberhaching den Betrieb vorerst einstellen müssen. Die Schließung der Sportcamps ist vorerst bis Ende November geplant, allerdings kann dieser Schließungszeitraum je nach Entwicklung der Situation auch noch in den Dezember reichen. Solange die Häuser geschlossen sind, gehen die Mitarbeiter/-innen in Kurzarbeit. Die Sportschule Oberhaching wird erst ab 2. Januar 2021 wieder ihre Pforten öffnen.

Weitere Informationen
Aktuelle Informationen sind wie gewohnt auf der Website unter www.blsv.de/coronavirus und in den sozialen Medien des BLSV zu finden. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de sowie zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.

Digitale Serviceangebote
12.000 Sportvereine in Bayern in einer digitalen Welt vereint! Nach dem erfolgreichen Start der Digitalplattform BLSVdigital im Sommer 2020 können nun alle 56 Sportfachverbände im BLSV am gemeinsamen Ökosystem Sport partizipieren. Die Mehrwerte und Chancen, die sich damit eröffnen, stellen wir Ihnen gerne im Rahmen eines Onlineseminars am 10. November 2020, um 18.00 Uhr vor. Sie sind herzlich eingeladen mit uns gemeinsam den organisierten Sport zu gestalten. Ihre Bedürfnisse an das Ökosystem Sport wollen wir gerne aufnehmen, um Ihre Arbeit im Sportfachverband effizienter und effektiver zu gestalten. Melden Sie sich unter folgendem Link an.
» Anmeldung Onlineseminar

Der beste Schutz für alle Sportlerinnen und Sportler ist immer noch: Abstand halten, Mund-Nasenschutz tragen und wo immer möglich die Kontakte einschränken! In unserer Lebensgemeinschaft Sport werden wir diese Krise gemeinsam durchstehen. Bitte bleiben Sie gesund und sportlich! #Zamfitbleim

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Die Mitarbeiterinformation erscheint ein Mal pro Monat.
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