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BLSV inside Sonderausgabe vom 09.04.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei ein Oster-Spezial von BLSV inside mit Neuigkeiten zur Corona-Krise.

Mit freundlichen Grüßen,

das Team von BLSV inside

AKTUELLES
Es hätte wohl niemand gedacht, dass die Corona-Pandemie den organisierten Sport in Bayern so tief ins Mark treffen und komplett aus der Bahn werfen würde. Welche Auswirkungen das auch auf uns als Dachverband mit unseren Sportlern, Mitgliedern und Kunden hat, haben wir in den letzten Tagen in unseren BLSV-Medien dargestellt. Das soll heute aber nicht der Schwerpunkt sein – denn unabhängig von der aktuellen Corona-Krise wünschen wir heute insbesondere erholsame Ostertage! Damit alle gesund und fit durch die nächsten Tage kommen, wollen wir heute noch einmal auf unsere Kampagne #Zamfitbleim aufmerksam machen.

#Zamfitbleim
Mit dieser Aktion möchten wir eine neue Bewegung für alle Sportlerinnen und Sportler in Bayern auf den Weg bringen, indem wir unter dem Hashtag #Zamfitbleim dazu aufrufen, jetzt aktiv zu bleiben, um später wieder im Verein Sport zu treiben – denn da macht Sport am meisten Spaß.
Wir freuen uns, wenn jeder den Hashtag in seinem Umfeld und nach seinen Möglichkeiten kommuniziert und in seinen Social Media-Posts einsetzt und teilt!
Die Kampagne hat sich in den letzten Tagen, insbesondere durch die aktive Mitwirkung unserer Vereine, großartig entwickelt - unsere Gemeinschaft des Sports setzt hier gerade in Krisenzeiten starke Zeichen an alle! Auf unserem offiziellen YouTube-Kanal „BLSV TV“ haben wir dafür eine Playlist (siehe Link unten) mit bereits jetzt über 100 großartigen Vereinsvideos eingestellt – made in Bavaria. Viel Spaß beim Reinschauen! 

Ehrenamtliches Arbeiten in der Corona-Krise
Viel Unsicherheit besteht aktuell in der Ausübung des Ehrenamts. Zur Klärung haben wir das Innenministerium um eine Stellungnahme gebeten: 
„Die Ausübung eines Ehrenamtes stellt an sich keinen triftigen Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Nur ausnahmsweise darf die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt werden, wenn dies dringend erforderlich ist und nicht verschoben werden kann. Dringend erforderlich sind insbesondere solche Tätigkeiten im Rahmen des Ehrenamts, die im erheblichen öffentlichen Interesse liegen (z.B. Freiwillige Feuerwehr, ehrenamtlicher Richter, Rettungsdienste Tierschutz, THW, Wasserwacht, Tafeln und Nachbarschaftshilfe) oder die der Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Funktionstüchtigkeit eines Vereins dienen (…). Auch dann gilt aber: Vermeiden Sie den Kontakt zu anderen Menschen. Halten Sie bitte stets den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Menschen und die Hygieneregeln ein.“, so die Ausführungen des Innenministeriums.
Tätigkeiten zum Erhalt/zur Pflege der Sportanlagen können durchgeführt werden, wenn „die Tätigkeiten unaufschiebbar sind, unabwendbare Schäden in erheblicher Höhe zu befürchten sind und die Tätigkeiten der Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit des Vereins dienen. Diese Arbeiten können von Fachfirmen (berufsbezogene Tätigkeit), vom Platzwart (berufsbezogene Tätigkeit), von Vereinsmitgliedern, in seltenen Ausnahmefällen, insbesondere nur dann, wenn bei Nichttätigwerden unabwendbare Schäden in erheblicher Höhe zu befürchten sind. Es muss sichergestellt sein, dass nur wenige Personen auf dem Platz tätig sind, es nicht zur Gruppenbildung kommt, der Mindestabstand und die Hygieneregeln eingehalten werden und die Tätigkeiten ausschließlich dem Erhalt und der Pflege der Sportanlagen dienen. Arbeitspausen müssen einzeln erfolgen.“, so die weiteren Ausführungen des Ministeriums.

Bildungsveranstaltungen im BLSV
Die gute Nachricht ist, dass wir unsere digitalen Formate wie Onlineseminare weiterhin durchführen. Aber aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie und der Empfehlung der Gesundheitsbehörden müssen wir leider alle Bildungsveranstaltungen im Präsenzformat bis einschließlich 17. Mai 2020 absagen. Der Schutz vor Infektionen der teilnehmenden Personen und der Referenten hat oberste Priorität. Die von Absagen betroffenen Teilnehmer werden von den Mitarbeitern aus dem Ressort Bildung informiert. Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden vollständig zurückerstattet.

Meldesystem – Schäden von mehr als 200 Millionen EUR
Rund 2.000 Vereine haben die zu erwartenden finanziellen Schäden bereits bei uns eingetragen. Kumuliert bedeutet dies nun einen Schaden von hochgerechnet mehr als 200 Millionen Euro. Die Abgabe der zu erwartenden Schäden für Vereine und Fachverbände ist weiterhin geöffnet. Jede einzelne Meldung ist wichtig und hilft dabei, die potenziellen finanziellen Verluste besser beurteilen zu können. 

Aktuelle Fragen und Antworten (FAQs), hilfreiche Links und Maßnahmen zur Corona-Krise bieten wir auf unserer Landingpage zum Coronavirus, in unseren sozialen Medien sowie in regelmäßigen Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an.
Das BLSV Service-Center steht am Osterwochenende unter der Mailadresse service@blsv.de bei dringenden Fragen zur Verfügung.

Die Solidarität und Kreativität in der Gemeinschaft des bayerischen Sports ist beeindruckend. Gemeinsam stehen wir diese Zeiten durch.

Wir wünschen ein frohes Osterfest! #gsundbleim #Zamfitbleim.


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